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Verkehrsrecht

Im Bereich des Verkehrsrechts werden die Mandanten durch die Rechtsanwälte in Fragen des Verkehrszivilrechts (Schadensersatzrecht, Unfallregulierung u.a.) sowie des Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts anwaltlich vertreten und beraten.

Das Verkehrsrecht setzt sich aus den verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammen. Im Straßenverkehr ist das Straßenverkehrsrecht von erheblicher rechtlicher Bedeutung.

Es umfasst im wesentlichen folgende wichtige Bereiche:

- Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (z. B. Haftung bei Unfällen; sog. Schadensersatzrecht) und das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.)
- Verkehrsstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgelder, Verwarnungen)
- Verkehrsverwaltungsrecht (Fahrerlaubnisrecht, Zulassungsrecht)

1. Schadensersatzrecht
Für Betroffene oder Verursacher eines Verkehrsunfalls ist das Verkehrszivilrecht bzw. Schadensersatzrecht einschlägig, in dem es zu einem Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld kommen kann, bei dessen Abwehr oder Durchsetzung gegen Unfallbeteiligte und Versicherungen der Rechtsanwalt hilft. Da sich in derartigen Konstellationen in der Regel Kfz- oder Privat-Haftpflicht-Versicherungen gegenüber stehen, spielen beim Schadensersatzrecht auch Aspekte aus dem Versicherungsrecht eine Rolle. (sog. Unfallregulierung)

Die nachfolgenden Fälle stehen beispielhaft für mögliche Problemsituationen im Bereich des Verkehrszivilrechts bzw. des Schadensersatzrechts:

- Reparaturkosten,
- Mietfahrzeug- und Sachverständigen-Kosten,
- Verdienstausfall,
- Schmerzensgeld und Heilbehandlungskosten sowie den
- Ersatz des Haushaltführungsschadens.

Weitere Fragen aus dem Verkehrsrecht können aus folgenden Gebieten sein:

- Recht um den Erwerb von Kraftfahrzeugen,
- Güterkraftverkehrsrecht,
- Luftfahrtrecht,
- Personenbeförderungsrecht,
- Seerecht und Schifffahrtsrecht,
- Straßen- und Wegerecht,
- Transportversicherungsrecht,
- Unfallversicherungsrecht.

2. Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsrecht umfasst auch das Verkehrsstrafrecht. Bei Fällen, die das Verkehrsstrafrecht berühren, nimmt der Rechtsanwalt die Verteidigung und Vertretung des Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens im Straßenverkehr. Zu solchen Verkehrstraftaten gehören beispielsweise:

- das Fahren ohne Fahrerlaubnis,
- die Gefährdung des Straßenverkehrs,
- die Trunkenheit am Steuer,
- die fahrlässige Körperverletzung bzw. Tötung,
- die Unfallflucht.

Beim Verkehrsstrafrecht hilft Ihnen der Anwalt aber auch, wenn es zu einer vorläufigen oder die endgültigen Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis gekommen ist.

3. Ordnungswidrigkeitenrecht (Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht)
Je Nach dem was im Straßenverkehr passiert ist, wird ein Strafverfahren oder nur ein Bußgeldverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitsrecht eingeleitet. Wenn keine Anhaltspunkte für ein Strafverfahren erkennbar sind (Alkohol- oder Drogen-Nachweis), kommt es zu einem Bußgeldverfahren, wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Auch in solchen Konstellationen wird der Rechtsanwalt tätig und prüft den Sachverhalt. Beim Ordnungswidrigkeitenrecht regelt der Bußgeldkatalog, welche Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr mit Bußgeld oder Punkten und Fahrverbot geahndet wird.

Die Verteidigung und Vertretung im Ordnungswidrigkeitenverfahren erfolgt insbesondere in folgenden Fällen:

- Festsetzung eines Bußgeldes,
- Anordnung eines Fahrverbots,
- Geschwindigkeitsüberschreitung,
- Rotlichtverstoß,
- Unterschreiten des Mindestabstandes,
- Alkohol am Steuer,
- Punkte im Verkehrszentralregister (Flensburg).

4. Verkehrsverwaltungsrecht
Neben dem Abschleppen eines Fahrzeugs oder der Anordnung eines Fahrtenbuchs sind auch Entzug und Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis im Verkehrsverwaltungsrecht geregelt. Schon wenn ein fachärztliches Gutachten oder eine medizinisch-psychologisches Untersuchung (MPU) droht, sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.



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