Mietrecht
Der beauftragte Rechtsanwalt vertritt in mietrechtlichen und immobilienrechtlichen Angelegenheiten gleichermaßen Vermieter und Mieter, Käufer und Verkäufer.
Die Interessenlagen beider Vertragsseiten sind vertraut, ebenso auch die typischen Konfliktfälle die für beide Parteien im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehen können.
Gerade im Mietbereich können rechtzeitig eingeholte Rechtsinformation vielfach einen unnötigen Streit vermeiden lassen.
Die anwaltlichen Schwerpunkte konzentrieren sich insbesondere auf folgende Bereiche:
- Gewerbliches Mietrecht/Geschäftsraummietrecht
- Wohnraummietrecht- Pachtrecht
- Maklerrecht
- Wohneigentum
- Miet - Kauf - Vertragsgestaltung
- Grundstücksrecht
- Nachbarrecht
Die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Mietrechts umfasst insbesondere:
- Prüfung und Erstellung von Verträgen (Mietvertrag, Wohnraummietvertrag, gewerblicher Mietvertrag und Pachtvertrag);
- Beratung von Vermietern, Hausverwaltungen und Mietern
- Kündigung
- Mängel
- Mietminderung
- Mieterhöhung
- Zahlungsklagen
- Räumungsklagen
















