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Vertragsgestaltung

Die Rechtsanwälte unterstützen unter dem Stichwort Vertragsgestaltung Unternehmen / Privatpersonen bei der Ausarbeitung von Verträgen und bei der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche.

Die Vertragsgestaltung beinhaltet als zukunftsgerichtete anwaltliche Tätigkeit die rechtliche Gestaltung (Kreativität) von Sachverhalten anhand einer optimalen und zielgerichteten Auswahl der relevanten Regelungskomplexe. Im Gegensatz zur Verwendung von Standard-Vertragsmustern können durch die angebotene anwaltliche Tätigkeit eine dynamische, zukunftsbezogene Sicht des Sachverhalts erreicht werden, in dem die wesentlichen Punkte und die individuelle Besonderheiten auch vollumfänglich berücksichtigt werden können.

Eine sorgfältige Vertragsgestaltung ist insbesondere unerlässlich, da sich nur durch eine klare und eindeutige Vertragsgestaltung vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage vielfach nervenauftreibende und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten vermeiden lassen können. Präventiv wird die Rechtsentwicklung in Rechtsprechung und Gesetzgebung beobachtet und auf Wunsch in Form von Updates über die Auswirkungen rechtlicher Neuerungen auf vorhandene Vertragswerke informiert.

Die Vertragsgestaltung wird insbesondere in folgenden Rechtsbereichen angeboten:

- Arbeitsverträge,
- Gesellschaftsverträge,
- Handelsvertreterverträge,
- Kauf- und Lieferverträge,
- Miet- und Pachtverträge,
- AGB.



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